Schwerpunkte

Kuendigung

Fachanwalt Arbeitsrecht Straubing

Beratung und Vertretung als Fachanwältin für Arbeitsrecht in Straubing, z.B. bei Kündigungsschutzklagen. Hinweis an Arbeitnehmer: Bei Kündigungen durch den Arbeitgeber kontaktieren Sie mich bitte unverzüglich nach Erhalt der Kündigung (Klagefrist von 3 Wochen!)

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht mit Kanzleisitz in Straubing umfasst mein Leistungsangebot die Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung insbesondere in folgenden Fällen:

  • Kündigungsschutz, z.B. Überprüfung der Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung, Überprüfung der sozialen Rechtfertigung bei personenbedingter oder verhaltensbedingter Kündigung
  • Fristlose Kündigungen
  • Streitigkeiten um Arbeitslohn, Urlaub und Urlaubsabgeltung, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und kurzfristiger Verhinderung, unentschuldigtem Fehlen am Arbeitplatz
  •  Aufhebungsverträge und Abfindungen
  • Besondere Schutzvorschriften bei Schwerbehinderung
  • Befristete Arbeitsverträge und Teilzeitarbeit
  • Ansprüche bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (sog. Minijobs), z.B. auf Urlaub, Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung bei Krankheit

Ich prüfe für Sie die genaue Sachlage und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.

Im Arbeitsrecht ist die Besonderheit zu beachten, dass bei gerichtlichen Verfahren vor den Arbeitsgerichten in erster Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst zu tragen hat, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Daher ist es insbesondere für Arbeitnehmer empfehlenswert, eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht abzuschließen und beizubehalten. Falls Sie keinen Arbeitsrechtsschutz haben, besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen die Möglichkeit, die eigenen Anwalts- und Prozesskosten ganz oder teilweise über die staatliche Prozesskostenhilfe zu finanzieren.

Was in Ihrem jeweiligen Fall die für Sie erfolgversprechendste und zugleich kostengünstigste Lösung ist, erfahren Sie in einem ersten Beratungsgespräch.

In vielen Fällen kann sogar schon bei der ersten telefonischen Kontaktaufnahme eine kurze Einschätzung erfolgen, ob in Ihrem konkreten Fall eine anwaltliche Vertretung und ggf. Klage sinnvoll und erfolgversprechend ist.

Falls Sie aus Zeit- oder sonstigen Gründen ohne ein vorheriges persönliches Beratungsgespräch in Straubing gerichtliche Schritte einleiten und zum Beispiel eine Online Kündigungsschutzklage einreichen wollen, ist dies selbstverständlich über meine Kanzlei möglich. In diesem Fall kontaktieren Sie mich bitte entweder telefonisch oder über das Kontaktformular

Sie erhalten dann per email einen Fragebogen sowie die Vollmacht übersandt, die Sie dann mit den erforderlichen Unterlagen (in der Regel sind dies bei einer Kündigungsschutzklage das Kündigungsschreiben, der Arbeitsvertrag, die letzten 3 Lohnabrechnungen und die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung, soweit vorhanden) entweder per Post oder eingescannt per email an mich zurückschicken können.

Die Kündigungsschutzklage wird in jedem Fall, egal ob die Beauftragung rein online oder nach einem persönlichen Beratungsgespräch erfolgt, kurzfristig eingereicht. 

Bitte beachten Sie hierbei die Klagefrist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung bei Ihnen, so dass es sich empfiehlt, mich unverzüglich zu kontaktieren, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und Sie Zweifel haben, ob diese zu Recht erfolgt ist.

Zum Ablauf einer Online Kündigungsschutzklage ist anzumerken, dass auch in diesem Fall in der Regel ein Gerichtstermin vor Ort beim örtlich zuständigen Arbeitsgericht stattfindet und dieser - wenn Sie einen weiter entfernten Anwalt beauftragen - von einem Terminsvertreter wahrgenommen wird, der dann hierfür die erforderlichen Unterlagen vom hauptbevollmächtigten Anwalt erhält. Teilweise wird ein Terminsvertreter bei großen überregional arbeitenden Kanzleien sogar dann beigezogen, wenn das Gericht die Verhandlung mittels Videokonferenz durchführt.

Es versteht sich von selbst, dass dieser nur für die Terminswahrnehmung - wiederum online - beauftragte Anwalt nur über die ihm schriftlich vom Hauptbevollmächtigten zur Verfügung gestellten Schriftsätze verfügt und damit weniger über Ihren Fall weiß als der hauptbevollmächtigte Anwalt.

Daher empfehle ich, auch für eine Online Kündigungsschutzklage einen Anwalt vor Ort zu beauftragen, der dann als Ihr über das Verfahren vollumfänglich informierter Anwalt auch den Gerichtstermin für Sie wahrnimmt und den Sie dann auch im Gerichtstermin persönlich antreffen. 

So können nach meiner langjährigen Erfahrung die besten Ergebnisse für die jeweiligen Mandanten erzielt werden.

 

 

 

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Anwalt Familienrecht Scheidung Straubing

Beratung und Vertretung in familienrechtlichen Thematiken, insb. Scheidung und Folgesachen (Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Unterhalt)

Mein Leistungsangebot als Anwalt im Familienrecht in Straubing umfasst die Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei

  • Trennung von Ehepartnern wegen der sich daraus ergebenden Folgen, z.B. Unterhalt für die Zeit des Getrenntlebens, Kindesunterhalt, (vorläufige) Zuweisung der Ehewohnung an einen Ehepartner (z.B. nach dem Gewaltschutzgesetz), Aufteilung des Hausrats
  • Ehescheidung und damit verbundenen Folgesachen wie z.B. Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Altersvorsorgeunterhalt, Auseinandersetzung gemeinsamenen Vermögens (z.B. gemeinsam gekauftes Wohnhaus)
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft, z.B. Unterhalt wegen Betreuung eines nichtehelichen Kindes, Kindesunterhalt, elterliche Sorge
  • Erstellung von Eheverträgen.

Sofern Sie sich - zum Beispiel aus Zeitgründen oder zum Zwecke einer möglichen Kostenersparnis - für eine sogenannte Online Scheidung interessieren, ist auch diese über meine Kanzlei in Straubing möglich.

In diesem Fall kontaktieren Sie mich bitte entweder telefonisch oder über das Kontaktformular

Sie erhalten dann per email einen Fragebogen sowie die Vollmacht übersandt, die Sie dann ausgefüllt und unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen (in der Regel sind dies bei einem Scheidungsauftrag die Heiratsurkunde und ggf. die Geburtsurkunden der gemeinsamen minderjährigen Kinder) entweder per Post oder eingescannt per email an mich zurückschicken können.

Klarstellend möchte ich zum Ablauf einer Online Scheidung darauf hinweisen, dass die scheidungswilligen Ehepartner nach der aktuellen Rechtslage auch bei einer sogenannten Online-Scheidung persönlich einen Gerichtstermin wahrzunehmen haben und mindestens einer von beiden anwaltlich vertreten sein muss.

Der Begriff Online Scheidung hat sich deshalb in den letzten Jahren etabliert, weil die Beauftragung des Scheidungsanwalts und die Korrespondenz mit dem Scheidungsanwalt online, also in der Regel per email-Korrespondenz erfolgen. Bei einer Online Scheidung findet also kein persönliches Beratungsgespräch mit dem beauftragten Anwalt in dessen Kanzlei statt, sondern Gespräche zwischen Mandant und Anwalt erfolgen allenfalls telefonisch oder ggf. mittels Video-Konferenz über einen der zahlreichen Anbieter für diese Dienste.

Eine Online Scheidung kommt vor allem in Fällen einer sogenannten einvernehmlichen Scheidung in Betracht, wenn die Ehepartner bereits seit (knapp) einem Jahr im Sinne von §1567 Abs. 1 BGB getrennt leben und es keine Streitpunkte zwischen ihnen gibt, die im Rahmen der Scheidung zu klären wären (z.B. kurze Ehedauer, während der beide Ehepartner berufstätig waren und ein in etwa gleich hohe Einkommen erzielt haben) oder sie wegen Scheidungsfolgen (z.B. nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich, Auseinandersetzung über gemeinsames Vermögen wie z.B. eine gemeinsam erworbene Wohnung etc.) bei einem Notar eine Scheidungsvereinbarung geschlossen haben.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es, wenn nur ein Ehepartner einen Anwalt beauftragt (oft bezeichnet als "gemeinsamer Anwalt"), der dann die Scheidung einreicht und im Termin den Scheidungsantrag stellt; der andere Ehepartner braucht dann lediglich der Scheidung zuzustimmen. Es fallen dann nur die Kosten für einen Anwalt an, die sich die Ehepartner ebenso wie die Gerichtskosten hälftig teilen können. Die einvernehmliche Scheidung ermöglicht also eine Kostenersparnis.

Da der Scheidungsantrag im Gerichtstermin von einem Anwalt gestellt werden muss, erscheint bei der Online Scheidung bei größerer räumlicher Entfernung dann als Anwalt in aller Regel ein Terminsvertreter, der vom beauftragten Scheidungsanwalt nur zur Wahrnehmung des Termins beigezogen wird und von diesem dazu einen Auszug der Akte erhält. Teils ist dies bei größeren online arbeitenden Kanzleien sogar dann der Fall, wenn das Gericht die Verhandlung mittels Video-Konferenz durchführt.

Aus meiner Erfahrung als Terminsvertreterin für online beauftragte Kollegen kann ich berichten, dass hier (also im Rahmen von Online Scheidungen) vermutlich infolge der hier möglichen Kommunikationsdefizite Konstellationen eintreten können, die finanziell nachteilige Auswirkungen für den Mandanten haben, die mir in über 20 Jahren als Scheidungsanwältin mit der klassischen Form der Beauftragung und Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant (persönliche Gesprächstermine in der Kanzlei) nicht begegnet sind. Zum Beispiel Einreichung eines Scheidungsantrags und Stattfinden des (alle Anwalts- und Gerichtskosten auslösenden) Gerichtstermins, obwohl die Voraussetzungen für ein mindestens einjähriges Getrenntleben innerhalb der Ehewohnung im Sinne von § 1567 Abs. 1 BGB nicht vorgelegen haben; Nichtbenennung einer alternativen Zielversorgung im Rahmen des Versorgungsausgleichs anstelle der Versorgungsausgleichskasse etc.

Aus diesen Gründen empfehle ich eine sogenannte Online Scheidung nur in Fällen, in denen von vornherein sicher davon auszugehen ist, dass nicht im Laufe des Verfahrens noch Streitpunkte entstehen, die zur Optimierung des Verfahrensablaufs dann doch persönliche Gespräche zwischen Anwalt und Mandant angezeigt erscheinen lassen.

Außerdem halte ich es für sinnvoll, auch im Falle einer Online Scheidung einen Anwalt vor Ort zu beauftragen, so dass zum einen dieser durch die Einreichung des Scheidungsantrags und den Ablauf des Scheidungsverfahrens umfassend informierte Anwalt dann auch den Scheidungstermin bei Gericht wahrnimmt und zum anderen in Fällen, in denen im Laufe des Verfahrens doch noch Streitpunkte entstehen, dann persönliche Gesprächstermine mit dem Anwalt möglich sind.

Einvernehmliche Scheidung und Online Scheidung müssen nicht zwingend miteinander verknüpft sein, das heißt eine einvernehmliche Scheidung mit den beschriebenen Kostenvorteilen ist auch mit einem in „klassischer“ Weise beauftragten Anwalt und persönlichen Gesprächen in der Kanzlei möglich.

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Unfallabwicklung v2

Unfallabwicklung Verkehrsrecht Straubing

Beratung und Vertretung bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen (Geltendmachung des entstandenen Sach- und Personenschadens)

Zu meinem Leistungsprofil als Anwalt im Bereich des Verkehrsrechts gehört insbesondere die Abwicklung von Verkehrsunfällen:

Geltendmachung von Schadensersatz betreffend

  • unfallbedingte Sachschäden (fiktive oder konkrete Schadensabrechnung, Abrechnung auf Gutachtenbasis), Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, Sachverständigengebühren, pauschale Unkosten,
  • bei Personenschaden zusätzlich Schmerzensgeld, Unkosten für Arztbesuche und Zuzahlungskosten, Haushaltsführungsschaden.

Für Geschädigte eines Verkehrsunfalls ist zu beachten, dass die Anwaltskosten für die Abwicklung eines Verkehrsunfalls (Geltendmachung von Sach- und Personenschaden, s.o.) in der Regel von der Haftpflichtversicherung des gegnerischen Fahrzeugs getragen werden, soweit dieses den Unfall verursacht hat.

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Steuerrecht v4

Fachanwalt Steuerrecht

Beratung und Vertretung als Fachanwältin für Steuerrecht in diversen steuerrechtlichen Thematiken

Die Schwerpunkte meines Leistungsspektrums als Fachanwältin für Steuerrecht liegen auf Einspruchs- und anderen Rechtsbehelfsverfahren sowie gerichtlichen Verfahren vor den Finanzgerichten in den Bereichen des Einkommensteuer- und Umsatzsteuerrechts.

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Schwerpunkte Anwalt Straubing Meine Philosophie

Das oberste Ziel meiner anwaltlichen Tätigkeit ist die umfassende, fachlich hoch qualifizierte und persönliche Betreuung und Vertretung meiner Mandanten. Dies umfasst die gründliche und vorsorgende Beratung sowie die engagierte und effiziente Durchsetzung der Interessen und Rechte der Mandanten, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Um eine fachlich fundierte Beratung stets auf dem aktuellen Stand von Gesetz und Rechtsprechung sicherzustellen, ist regelmäßige Fortbildung für mich selbstverständlich.

Zu meinem Selbstverständnis als Dienstleisterin gehört natürlich, Ihre Anliegen so genau und zügig wie möglich zu erledigen.

Dabei arbeite ich transparent: Sie wissen immer genau, woran Sie sind und werden von mir jederzeit und umgehend über den Fortgang Ihrer Angelegenheit informiert.

Transparenz gilt auch hinsichtlich der Kosten – ich kläre Sie vorab über das auf Sie zukommende Kostenrisiko auf und kläre gerne mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab, ob sie Ihre Kosten übernimmt.

Ich bin Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Steuerrecht und weitere Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegen unter anderem im Familienrecht und im Verkehrsrecht, respektive der Abwicklung von Unfällen. Außerdem bin ich Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht und Familienrecht im Deutschen Anwaltverein e.V.

 

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